repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS)
Wir freuen uns, Ihnen seit Kurzem unser neues Verfahren -die repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS)- zur nicht-medikamentösen Behandlung unterschiedlichster neurologischer und psychiatrischer Krankheitsbilder anbieten zu können.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rtms-praxis.de
Ambulante Lumbalpunktion
Seit 01.04.2023 gilt die Lumbalpunktion zur Liquordiagnostik als ambulante Leistung. Dies hat zur Folge, dass die Untersuchung von Krankenhäusern nicht mehr angeboten werden kann.
Wir bieten ab sofort die Lumbalpunktion als ambulante Leistung in unserer Praxis an. Für weitere Informationen und zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt zur Praxis auf.
Neupatienten
Wir können leider keine psychiatrischen Neupatienten annehmen.
Wir bieten weiterhin keine Psychotherapie an.
Für die neurologischen Patienten steht weiterhin unser online Buchungssystem samedi zur Verfügung. Sollte Ihnen hier kein für Sie passender Termin angezeigt werden, melden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage per email oder Telefon an die Praxis.
Stellenangebote
Wir suchen einen
Facharzt für Neurologie (m/w/d)
oder
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (m/w/d)
in Teil- oder Vollzeit zur Verstärkung unserer Praxis.
Wir sind ein Team von insgesamt 7 Ärztinnen und Ärzten. Als Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie bieten wir eine umfassende medizinische Versorgung und Beratung in allen Bereichen der Nervenheilkunde an.
Unsere Praxis ist überregional etabliert und besteht seit 1989. Seit Mitte 2021 verfügen wir über eine modern gestaltete Praxis mit ca. 260 m² und neuester technischer Ausstattung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: praxis@neurologie-bensheim.de
Terminvereinbarung, Rezeptbestellung und Kontakt
Gerne können Sie schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt treten. Unsere Mitarbeiterinnen kümmern sich dann schnellstmöglich um ihr Anliegen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit ihre Termine online über unsere Buchungsplattform zu vereinbaren. Wir nutzen das elektronische Rezept (e-Rezept). Hierfür muss weiterhin einmal pro Quartal Ihre Versichertenkarte vorliegen.